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Ihre Aktenvernichtung in Ingelheim am Rhein – Das Serviceportal

Wünschen Sie einen einmaligen Service oder möchten Sie für einen regelmäßigen Service Sicherheitsbehälter mieten?

Hier finden Sie den passenden Service für Ihre Aktenvernichtung in Ingelheim am Rhein

Wenn Sie einen sicheren Partner für Ihre gerwerbliche oder private Aktenvernichtung in Ingelheim am Rhein suchen, sind Sie im Serviceportal Aktenvernichtung24 richtig.

Mit wenigen Suchkriterien unterstützen wir Sie dabei, die richtige Dienstleistung zu finden, um zuverlässig, diskret und sicher Ihre Akten, Dokumente und Daten zu vernichten.

Sie brauchen eine Archivräumung, wollen die Regale im Büro von alten Akten befreien oder die seit Jahren im Keller liegenden Umzugskartons mit alten Unterlagen loswerden?Hier finden Sie das passende Angebot für Ihren Bedarf.

Datenschutz ohne Kompromisse

Dienstleister ist DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert und Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG

Dienstleister ist DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert und Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG

Aktenvernichtung erfolgt nach DIN 66399 mit den Schutzklassen 2 und 3

Aktenvernichtung erfolgt nach DIN 66399 mit den Schutzklassen 2 und 3

Aktenvernichtung ist nach EU DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung) datenschutzkonform

Aktenvernichtung ist nach EU DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung) datenschutzkonform

Sie können Ihre Leistungen direkt Webshop des Anbieters bestellen

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Normen für die Aktenvernichtung

Die DIN 66399 stellt verschiedene Standards auf, die von der Akten- und Datenträgervernichtung erfüllt werden müssen, um den Datenschutz zu gewährleisten.

Hierzu definiert die Norm die Begriffe Schutzklasse und Sicherheitsstufe sowie verschiedene Typen von Datenträgern. Die Kombination dieser Merkmale bestimmt die Anforderungen an die Vernichtung des jeweiligen Datenträgers.

Gemäß der EU-DSGVO erfolgt die Vernichtung nach Art. 28 und entspricht entweder der Schutzklasse 2 mit der Sicherheitsstufe P-3 oder der Schutzklasse 3 mit der Sicherheitsstufe P-4, wie von der DIN 66399 festgelegt.

Wichtig ist dabei auch, dass bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen gemäß § 203 StGB der Schweigepflicht unterliegen und verpflichtet sind, Datengeheimnisse nicht unbefugt zu offenbaren.

Dies gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Das Personal aller zertifzierten Entsorgungsfachbetriebe ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Die in der DIN 66399 definierten Schutzklassen sind ein abstraktes Konzept, bei dem die gespeicherten Informationen nach ihrem Schutzbedarf klassifiziert werden.

Entscheidend dabei ist, welche negativen Folgen entstehen würden, wenn die Informationen in die falschen Hände gerieten.

Es gibt drei Schutzklassen:

  • Schutzklasse 1 - Offenbarung der Daten hat nur milde Folgen

  • Schutzklasse 2 - Offenbarung der Daten kann sich negativ für betroffene Person oder Institution auswirken

  • Schutzklasse 3 - Offenbarung der Daten kann zu Gefahr für Leib und Leben führen

Ab der zweiten Schutzklasse greifen bereits die Vorschriften für den Datenschutz, insbesondere bei personenbezogenen Daten.

So funktioniert professionelle Aktenvernichtung in Ingelheim am Rhein

Wie funktioniert Aktenvernichtung? 01
Wie funktioniert Aktenvernichtung? 02

Was ist günstiger?
Akten selbst mit dem Reißwolf entsorgen oder von einem Dienstleister vernichten lassen?

Wie so oft im Leben ist die Antwort zunächst einmal: kommt drauf an.

Akten selbst zu entsorgen ist möglicherweise günstiger, wenn Sie einen eigenen Reisswolf oder Aktenvernicher haben, mit dem Sie Unterlagen schreddern können und es sich um geringe Mengen handelt.

Aber mit welcher Sicherheitsstufe kann Ihr Gerät Unterlagen schreddern?

Entspricht das Gerät den Vorgaben der DSGVO?

Wenn Datensicherheit ein Thema für Sie ist (und das sollte es wirklich sein), spricht alles für einen professionellen Dienstleister.

Aber auch wenn der Reisswolf die nötige Sicherheitsstufe erfüllt, sollten Sie sich fragen: Hab ich nicht Besseres zu tun, als die nächsten Stunden mühsam Akten zu schreddern?

Wenn Sie keinen eigenen Aktenvernichter besitzen, ist ein Dienstleister auf jeden Fall günstiger, sicherer und mit erheblich weniger Aufwand verbunden.

Allein schon die Kosten für einen halbwegs vernünftigen Reisswolf könenn höher sein als der Auftrag an einen Dienstleister. Dazu kommen noch Arbeitskosten, Büroreinigung und die Entsorgung des Altpapiers.

Wenn Sie sich um die wirklich wichtigen Dinge kümmern wollen, sind Sie gut beraten, Ihre Aktenvernichtung in Ingelheim am Rhein einem erfahrenen Dienstleister anzuvertrauen.

Sicherheitsbehälter und Datentonnen
Was ist das und wozu braucht man sie?

Ohne sie geht nichts in der Datenvernichtung – Sicherheitsbehälter oder sogenannte „Datentonnen“. Dabei handelt es sich um Behälter, die üblicherweise aus Aluminium bestehen und über eine schmale Öffnung im Deckel befüllt werden können.

Eingeworfene Dokumente kann man nicht mehr aus den verschlossenen Behältern entnehmen. Sie sind somit vor Fremdzugriff sicher.

Bei geöffnetem Deckel können Sie ohne Probleme ganze Aktenordner in die Behälter geben. So sparen Sie viel Zeit wenn Sie größere Mengen Akten und Unterlagen entsorgen wollen.

Sicherheitsbehälter sind in unterschiedlichen Größen verfügbar und immer verschließbar. Die Behälter sind für zwar rollbar, aber befüllt können Sie nicht mehr über Treppen transportiert werden. Das sollten Sie in Ihre Planungen mit einbeziehen. Lassen Sie sich hierzu ggf. beraten.

Wichtiger Hinweis:
Die Nutzung von Sicherheitsbehältern ist für Sammlung und Transport der Akten und anderer Daten zwingend erforderlich!

Das gilt auch für kleinste Mengen. Kein seriöser Dienstleister wird hiervon eine Ausnahme zulassen.

Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung - klein, mittel, groß

Weitere Infos zu den Sicherheitsbehältern für Ihre Aktenentsorgung in Ingelheim am Rhein

Treppen oder Stufen

Es ist nicht möglich, die mittleren und großen Behälter über Treppen zu transportieren. Dafür sind zu unhandlich und befüllt viel zu schwer. Für Aufstellung und Transport in Gebäuden ist im Idealfall ein Aufzug oder ein ebenerdiger Stellplatz vorhanden.

Der kleine Sicherheitsbehälter: 70 Liter Volumen

In den kleinsten Sicherheitsbehälter passen ca. 10 volle Aktenordner.

Der mittlere Sicherheitsbehälter: 240 – 250 Liter Volumen

Der mittelgroße Behälter ist das Standardmodell in der Aktenvernichtung. Er verfügt hinten über zwei Rollen, ähnlich einer Sackkarre. Sie können diesen Behälter mit ca. 25-30 vollen Aktenordnern befüllen.

Der große Sicherheitsbehälter: 350 -600 Liter Volumen

In den großen Behälter passen ungefähr 40-60 volle Aktenordner. Dieser Behälter hat vier kleine Rollen und kann nur ebenerdig oder mit einem Aufzug transportiert werden.

Was dürfen Sie in die Behälter geben?
  • Aktenordner aus Pappe (die Metallbügel in den Ordnern stellen kein Problem dar)

  • Mappen für Dokumente aus Papier oder Pappe

  • Papierhefter

  • Lose Dokumente und Unterlagen und anderes Papier

  • Geringe Mengen Klarsichtfolien sind kein Problem

Was dürfen Sie NICHT in die Behälter geben?
  • Aktenordner und Hefter aus Kunststoff

  • Große Mengen Klarsichtfolie

  • Jegliches Verpackungsmaterial

  • Digitale Datenträger (Festplatten, DVDs, USB-Sticks usw.)

  • Elektroschrott

  • Ganz allgemein nichts, was nicht aus Pappe oder Papier ist

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Tanja B am 22.12.2023

Kommentar: „Super Service! Machen wir wieder!“

Christa F am 24.11.2023

Kommentar: „von der Bestellung, Anlieferung des Containers bis zur Abholung ein reibungsloser Ablauf, pünktlich und zuverlässig“

Doris H am 26.10.2023

Kommentar: „Es war ein sehr angenehmer Geschäftskontakt: unkomplizierte Bestellabwicklung, nette hilfsbereite Mitarbeiterin am Telefon, Benachrichtigung vor Lieferung und Abholung – alles prima. Vielen Dank an's Meinhardt-Team! D. Habeck“

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