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Sicher: DSGVO und DIN 66399 konform
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Aktenvernichtung in Rheinland-Pfalz

Auch in Rheinland-Pfalz können Sie den passenden Service für Ihre gewerbliche oder private Aktenvernichtung einfach und schnell mit Aktenvernichtung-24 finden - und natürlich auch direkt online bestellen.

Um den passenden Service zu finden, geben Sie einfach im oberen Bereich der Seite Ihre Postleitzahl ein. Mit wenigen Angaben finden Sie die passende Leistung für Ihren Bedarf.

Wir leiten Sie zu einem ausgewählten Dienstleister weiter, bei dem Sie direkt bestellen oder ein unverbindliches Angebot einholen können. Bei Fragen zu Ihrer Aktenvernichtung oder zum Datenschutz, steht Ihnen der Dienstleister gerne zur Verfügung.

Bei der Auswahl der richtigen Leistung hat Datensicherheit natürlich höchste Priorität. Deswegen listen wir nur Leitungen, die nachweislich die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der DIN 66399 erfüllen.

Wir stellen vor: dauerhafte Aktenvernichtung

Wenn Ihr Unternehmen sensible Dokumente direkt vernichten möchte, bieten sich dauerhafte bzw. regelmäßige Aktenvernichtungsdienstleistungen an.

Bei diesem Service mieten Sie permanent Sicherheitsbehälter bei einem Dienstleister an und stellen diese an leicht zugänglichen Orten in Ihrem Unternehmen auf.

Mitarbeiter können die Behälter im Rahmen der täglichen Arbeit befüllen, und die eingeworfenen Dokumente sind bis zur Vernichtung vor dem Zugriff durch Dritte geschützt, da die Sicherheitsbehälter mit einem integrierten Schloss ausgestattet sind.

Auf Wunsch kann auch eine beauftragte Person einen Schlüssel für die Behälter erhalten, damit auch ganze Aktenordner eingeworfen werden können. Die Behälter müssen danach unbedingt wieder verschlossen werden.

Die Leerung der Behälter kann auf Abruf erfolgen oder in regelmäßigen Abständen, beispielsweise einmal monatlich. Die Vernichtung der Unterlagen erfolgt gemäß der DIN 66399 mit der Sicherheitsstufe 2/P4 und entspricht den Vorgaben der DSGVO.