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Aktenvernichtung in Thüringen

Sie suchen eine bedarfsgerechte Leistung für die Aktenvernichtung in Thüringen?

Aktenvernichtung24 bietet Ihnen eine einfache Möglichkeit, den richtigen Dienstleister für Ihre gewerblichen oder privaten Aktenvernichtung zu finden.

Geben Sie im oberern Teil der Seite Ihre Postleitzahl im Bestellwizard ein und wir zeigen Ihnen die verfügbaren Dienstleistungen an Ihrem Standort an. Mit nur wenigen Angaben finden wir die richtige Leistung für Sie und leiten Sie zu einem ausgewählten Dienstleister weiter. Dort können Sie direkt bestellen.

Ihre Bestellung ist in wenigen Minuten erledigt.

Wir leiten Sie nur zu einem zuverlässigen und zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb (gemäß § 56 KrWG) weiter, der alle Anforderungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes und der DIN 66399 erfüllt.

Was passiert bei einer Aktenvernichtung?

Sobald die Sicherheitsbehälter mit den Akten eines Kunden das Betriebsgelände eines Entsorgungsfachbetriebs erreichen, werden sie von geschultem Personal in einem speziell gesicherten Bereich entgegengenommen und registriert.

Die Akten wurden bereits bei Auftragsvergabe nach der Schutzbedürftigkeit der enthaltenen Daten gemäß der Vorgaben der DIN 66399 klassifiziert. Die letztendliche Verantwortung obliegt hierbei dem "Datenbesitzer", da nur diesem der Inhalt der Daten bekannt ist. Der Dienstleister kann in dieser Hinsicht nur beratend zur Seite stehen.

Nach Öffnung der Behälter werden die Akten direkt geschreddert. Das Schreddermaterial wird zusätzlich verwirbelt, was eine theoretisch mögliche Rekonstruktion der Daten um einen weiteren Faktor erschwert. Abschließend wird das geschredderte Papier zu kompakten Ballen gepresst und einem Papierverwerter übergeben, der das Altpapier fachgerecht recycelt.

Der Entsorgungsfachbetrieb protokolliert und dokumentiert alle Schritte der Aktenvernichtung lückenlos. So kann man jederzeit nachvollziehen, welche Akten vernichtet wurden und wer dafür verantwortlich ist. Durch diese technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß DIN 66399 gewährleisten zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe eine sichere, datenschutzkonforme und nachvollziehbare Aktenvernichtung.